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Gedankenanreize zur Unfallvermeidung: Wenn die Uni ganz normal Kontakt zu einem Studenten aufnimmt – etwa per E-Mail oder in Vorlesungen: Muss sie Sicherheitsvorkehrungen dazu aussprechen, ob bei Nutzung von Geraeten ein altes Familienalbum in der Studentenbude sein darf?

Die Uni, die ueber den Kontakt zu mir offensichtlich ueber ein altes Familienalbum mitgeteilte Fuehrerschein-Informationen zum Beispiel einer Rennfahrerfamilie aufgeschnappt hat, muss heute, wenn sie Wert auf eine FS-Voreinstellung legt, veranschaulicht gesehen auf meine Kacke-Wurst zugreifen bzw. auf verduenntes Abwasser (nur fuers Vorstellungsvermoegen: Ich hoerte 2012 ploetzlich laute Gongs. Die genaue Ursache ist unklar. Aber da ich meinen FS nicht nutzte, kann es sich auch um FS anderer gehandelt haben). Ich war ja vom Homeoffice aus in den USA taetig, und manche haben sich das vielleicht so vorgestellt, dass man da erst mal fliegen oder den FS nutzen muss. Und aus der Uebung in Fahrzeugbedienung war ich damals ja schon viele Jahre raus.
Da ich das Album zwischenzeitlich vernichten musste, und Kontakt zu diesen Leuten habe ich bis auf meine eigene Familie (aber auch nicht zu allen Mitgliedern) nicht.

Wen kann man da verklagen, wenn man durch eine solche Sache Einschraenkungen hatte? Den Gesetzgeber?

Noch eine weitere Anregung fuer die Uni: Foerdern Sie den Klaeger-Status von Studenten!
Lesen Sie dazu diesen Artikel:
https://hilfe-bei-briefen.de/was-kann-sachsen-noch-heute-am-sozialgericht-vielleicht-gutes-fuer-tschechien-tun/

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