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Gab es einen merkwuerdigen Vorfall (Kollision auch mit US-Freelance-Job und Uraltdaten auch von Auslaendern aus der Kindheit), muss man die FS-Abgabe auch betrachten aus der Perspektive „Nebenrolle in Auslaenderamts-Verwaltungsakt als Deutscher“

Update: Da auch die Auslaenderbehoerde KI verwendet, habe ich ihr heute mal diese Zahlungsaufforderung geschickt:

Schadenersatzforderung fuer KI, da diese auf meinen abgegebenen FS zugreift
Wie auch andere muss ich auch Sie anschreiben aufgrund der KI-Verwendung, denn ich habe festgestellt, dass die allesamt auf meinen abgegebenen FS zugreift.
Ueberweisen Sie mir am besten gleich unbuerokratisch etwas aufs Konto, denn aufgrund von 17 Klagen (inkl. Wartezeiten) bin ich total verarmt.

Hier koennen Sie sich einlesen:

https://fs-abgabe-freiwillig.de/page/8/?s=ki

Ueberweisen Sie am besten gleich ca. 20.000 Euro oder was Sie denken, was Sie mir schulden:

Joana Doerfler
DE628609560403070307569094
Volksbank Leipzig
Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.

 

Man ist an ewig lange Wartezeiten sowie behoerdliche Verdummung aufgrund von Fallkomplexitaet gewoehnt.
Permanent muss man sich bei Verwaltungsunfaellen erneut verteidigen: Nach wie vor hat man „keine Religion“, und nach wie vor ist Verbotenes und Sittenwidriges verpoent.
Irgendjemand hat gedacht, was man mitbekommen hat wie unprofessionelle Angehoerige der Katalogberufe wuerden abfaerben,
muss sich eines besseren belehren lassen und ein fuer alle mal die Intelligenz eines Menschen in das Verwaltungsgehirn einkerben.

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